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Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses zur Bürgermeisterwahl am 23.08.2026 in der Gemeinde Göda

Zjawne wozjewjenje wuslědka wólbow

 

Tute wozjewjenje wobsahuje wot gmejnskeho wólbneho wuběrka zwěsćeny wuslědk wólbow po § 51, § 53 wotr. 3 KomWO z trěbnymi podaćemi po § 50 wotr. 3, 4 KomWO.

Při wólbach wjesnjanosty su kandidaća a dalše wosoby w rjedźe docpěteje ličby hłosow mjenowani.

Wozjewjenje wobsahuje nimo toho pokiw, na kotrym zarjedźe a w běhu kotreje doby hodźi so spřećiwjenje napřećo wólbam zwuraznić, w kotrych padach dyrbja so spřećiwjenju dalši wólbokmani přizamknyć a kak wulka je jich trěbna ličba.

 

 

Gesamtergebnis:

 

Wahlberechtigte insgesamt:                                                         2.397

Wähler(innen) insgesamt:                                                            1.527

Ungültige Stimmen:                                                                            14

Insgesamt abgegebene gültige Stimmen:                                 1.513

 

 

  1. Stimmen bei der oben bezeichneten Wahl (in der Reihenfolge der von Ihnen erreichten Stimmenzahl):

 

Wahlvorschlag

Bewerber/in des Wahlvorschlags

gültige Stimmen

Freie Wähler Göda

Mann, Alexander, Selbstständig, 02633 Göda OT Zischkowitz

924

Holfeld

Holfeld, Percy, Polizeibeamter / Dipl-Verwaltungswirt (FH), 02633 Göda OT Prischwitz

589

 

  1. Damit wird festgestellt, dass Mann, Alexander mit 924 gültigen Stimmen mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhalten hat und damit zum Bürgermeister gewählt ist.

 

  1. Rechtlicher Hinweis:

    Jeder Wahlberechtigte, jeder Bewerber und jede Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, kann gemäß § 54 KomWO i.V.m. § 25 KomWG innerhalb von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Wahl unter Angabe des Grundes Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Bautzen, Rechts- und Kommunalamt, Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen erheben.

     

    Der Einspruch eines Einsprechenden, der nicht die Verletzung seiner Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihm 0,1 Prozent der Wahlberechtigten, mindestens jedoch zwei Wahlberechtigte beitreten.

     

  2. Das Ergebnis wurde in der Sitzung des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Göda am 25.08.2026 in der Gemeindeverwaltung Göda, Versammlungsraum, Schulstraße 14, 02633 Göda festgestellt.

 

Göda, 29.08.2026

 

 

 

Gerald Meyer

Bürgermeister                                                                                 - Siegel -

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Göda
Sa, 29. August 2026

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