Erinnerung an die Zahlung der Grundsteuern
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass die Grundsteuerrate
1. Quartal 2026 am 15.02.2026 fällig war.
Alle Steuerpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten die Überweisung bis zum 20.03.2026, mit Angabe des Kassenzeichens, auf das im Bescheid angegebene Konto vorzunehmen.
Göda, den 05.03.2026
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