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Erinnerung an die Zahlung der Grundgebühr

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass die Grundgebühr für das Veranlagungsjahr

2025 am 25.01.2026 fällig war.

 

Alle Steuerpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten die Überweisung bis zum 20.03.2026, mit Angabe des Kassenzeichens, auf das im Bescheid angegebene Konto vorzunehmen.

 

Göda, den 05.03.2026

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Göda
Fr, 06. März 2026

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