Umschreibung der Grundsteuer beim Verkauf von Grundstücken
Umschreibung der Grundsteuer beim Verkauf von Grundstücken
Beim Verkauf von Grundstücken, Eigentumswohnungen etc. wird im notariellen Kaufvertrag vereinbart, ab welchem Zeitpunkt der Käufer die Grundsteuer bezahlen muss. Hier handelt es sich um eine privatrechtliche Vereinbarung, die nur zwischen Verkäufer und Käufer eine Bedeutung hat. Die Gemeindeverwaltung Göda kann die Grundsteuer jedoch erst auf den neuen Eigentümer umschreiben, wenn das Finanzamt die sogenannte Zurechnungsfortschreibung durchgeführt hat. Das geschieht immer zum Stichtag 1.1. des darauffolgenden Jahres. Als Folge des Arbeitsanfalls bei den Bewertungsstellen der Finanzämter kommt es bei der Durchführung dieses Fortschreibungsverfahrens zu Verzögerungen, die sich über mehrere Monate erstrecken können.
!!! Bis zur Umschreibung durch das Finanzamt ist der bisherige Eigentümer weiterhin Grundsteuerpflichtig (§ 9 Grundsteuergesetz)!!!
Sobald das Finanzamt das Änderungsverfahren durchgeführt hat, übersendet es dem neuen Grundstückseigentümer einen Grundsteuermessbescheid, aus welchem sich die Änderung der Fortschreibung und Bemessungsdaten ergeben. Aufgrund dieses neuen Grundsteuermessbescheides stellt die Gemeindeverwaltung Göda den neuen Grundsteuerbescheid aus. Dem bisherigen Eigentümer werden die zum Zeitpunkt des Aufhebungsbescheides bezahlten Grundsteuern zurückerstattet und gleichzeitig dem neuen Eigentümer rückwirkend in Rechnung gestellt.
Gerne können Sie sich auch beim zuständigen Finanzamt in Bautzen über den Fortschritt des Änderungsverfahrens informieren. Die Kontaktdaten des jeweiligen Bearbeiters finden Sie auf Ihrem Grundsteuermessbescheid.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Göda, 04.03.2026
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