Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026
Öffentliche Bekanntmachung
1. Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026
Gemäß § 27 Abs.3 Grundsteuergesetz i.V.m. § 7 Abs.4 Sächsisches Kommunalabgabengesetz macht die Gemeinde Göda folgendes bekannt:
Für diejenigen Grundsteuerzahler, die für das Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben und die bis zum heutigen Tag keinen neuen Bescheid erhalten haben, wird aufgrund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt gemäß Grundsteuerbescheid veranlagten Betrag festgesetzt.
Diese Steuerfestsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleiche Rechtswirkung, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
2. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkten Steuerfestsetzungen kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Göda, Schulstraße 14, 02633 Göda einzulegen.
Der Widerspruch hat gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung keine aufschiebende Wirkung. Die Pflicht zur Zahlung des angeforderten Betrages wird durch den eingelegten Widerspruch nicht aufgehoben.
Göda, den 05.01.2026
Gerald Meyer,
Bürgermeister
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