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Veröffentlichung und Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbepark Dreistern“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Göda hat am 18.09.2025 den Entwurf des o.g. vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
bestätigt und zur Veröffentlichung bestimmt.
Die Umweltprüfung wurde im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes durchgeführt und ein Umweltbericht
ist erstellt worden. Die Ergebnisse der Prüfung wurden in den Bebauungsplan übernommen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird um den Flächenanteil des Flurstückes 61/10 der Gemarkung
Kleinförstchen reduziert und durch die Hinzunahme der Fl.-Nr. 61/8, 61/9 und 63/3 der Gemarkung
Kleinförstchen erweitert.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbepark Dreistern“, bestehend aus der Planzeichnung
(Teil A), den Textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung mit 4 Anlagen und den wesentlichen,
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird im Zeitraum vom
06.10.2025 bis 07.11.2025
auf der Internetseite der Gemeinde Göda unter http://www.goeda.de  veröffentlicht. Zusätzlich werden die
kompletten Planungsunterlagen auch auf dem zentralen Landesportal Bauleitplanung unter
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite eingestellt.
Darüber hinaus liegen die Planungsunterlagen während des o. g. Veröffentlichungszeitraumes im Gemeindeamt
Göda (Zimmer 23), Schulstraße 14 in 02633 Göda während der Dienststunden
(Montag, Mittwoch, Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr, Dienstag 8.00 bis 12.00
Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr)
zu jedermanns Einsicht und Erörterung öffentlich aus.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen liegen in den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen
vor:
- zum Naturschutz, Artenschutz, Ausgleich und Ersatz
- LASuV v. 29.10.2024: Hinweise auf Erhalt der Bäume aus der Ersatzmaßnahme parallel zur S106
- Landratsamt Bautzen Untere Naturschutzbehörde v. 21.11.2024: Hinweise zum Umweltbericht,
Artenschutz und Eingriffsausgleich- und Ersatzmaßnahmen
- zum Boden und der Geologie
- LA für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie v. 19.11.2024: Hinweise zur Bodenerkundung und
natürlichen Radioaktivität
- Landratsamt Bautzen Untere Abfall- und Bodenschutzbehörde v. 21.11.2024: Hinweise zu Altlasten
und zum Ausgleich von Bodeninanspruchnahme
- BUND v. 22.11.2024: Hinweise zur Bodeninanspruchnahme
- zur Hydrogeologie und dem Wasserhaushalt
- LA für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie v. 19.11.2024: Hinweise zur Hydrogeologie
- Landratsamt Bautzen Untere Wasserbehörde v. 21.11.2024: Hinweise zur Abwasserentsorgung in
Bezug auf den Wasserhaushalt
- zum Immissionsschutz:
- Landratsamt Bautzen Untere Immissionsschutzbehörde v. 21.11.2024: Hinweise zur Ermittlung
von Schallkontingenten
Folgende Untersuchungen und Gutachten wurden als Anlagen zur Begründung Bestandteil der Planung:
- Umweltbericht mit Allgemeiner Vorprüfung des Einzelfalls v. 29.07.2025 mit Bestandserfassung und -
bewertung und Erläuterung der Umweltauswirkungen sowie mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung;
- Artenschutzrechtliche Prüfung v. 29.07.2025 mit der Erfassung und Bewertung der Biotopausstattung
und der Habitatstrukturen und Aussagen zu Artenschutzmaßnahmen.
- Entwässerungskonzept v. 24.04.2025 mit der Darstellung der Sammlung und Ableitung des im Planungsgebiet
anfallenden Schmutzwassers und nicht schädlichen Niederschlagswassers
- Schalltechnisches Gutachten v. 18.08.2025 mit der Festlegung von Emissionskontingenten in Hinblick
auf bestimmte Immissionsorte außerhalb und innerhalb des Bebauungsplangebietes.


Während der Veröffentlichung besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den Planunterlagen bis zum
07.11.2025 elektronisch (E-Mail: ), mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde
Göda, Schulstraße 14 in 02633 Göda abzugeben.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Göda
Mo, 06. Oktober 2025

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