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Sächsische Ehrenamtskarte

Die neue Sächsische Ehrenamtskarte (gültig vom 01.01.2025 bis 31.12.2027) kann unter Verwendung des folgenden Antragsformulars

(https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=sms_sms_03900&formtecid=2&areashortname=SMS&zbsbehoerde=16856) bei der Gemeindeverwaltung Göda ab sofort beantragt werden.

 

Um die Sächsische Ehrenamtskarte erhalten zu können, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Mindestalter von 14 Jahren,

  • Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Engagement im Freistaat Sachsen,

  • Engagement von durchschnittlich drei Stunden wöchentlich sowie

  • bisherige Dauer des Engagements von mindestens zwei Jahren sowie

  • ein unentgeltliche Einsatz für das Gemeinwohl, wobei der Erhalt einer Aufwandsentschädigung bis zur Höhe von 70 Euro pro Monat (bzw. 840 Euro im Jahr) dem nicht entgegen steht.

 

Lassen Sie sich Ihr ehrenamtliches Engagement durch die Trägerorganisation bestätigen, für die das ehrenamtliche Engagement erfolgt 

  • gemeinnützig anerkannte Vereine, Verbände und Stiftungen,

  • Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie deren Untergliederungen,

  • Kirchgemeinden und Religionsgemeinschaften sowie

  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Städte

 

Alle Informationen zur Vergünstigungen der Ehrenamtskarte können Sie unter https://www.ehrenamt.sachsen.de/ehrenamtskarte.html nachlesen.

 

Danke, dass Sie ihre Zeit dafür aufbringen, für uns alle etwas Gutes zu tun! 

Denn dies ist noch lange nicht selbstverständlich.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit der Sächsischen Ehrenamtskarte.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Do, 16. Januar 2025

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