Erinnerung an die Zahlung der Steuern
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass die Grundsteuerrate und die Gewerbesteuervorauszahlung
2. Quartal 2026 am 15.05.2026 fällig
sind.
Alle Steuerpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diese Zahlungstermine zu beachten und die Überweisung, mit Angabe des Kassenzeichens, auf das im Bescheid angegebene Konto vorzunehmen.
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