Informationen Waldbiotopkartierung 2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Forstbezirk Neustadt möchte Sie vorab über das Vorhaben „Aktualisierung der selektiven Waldbiotopkartierung“ – Kartierdurchgang 2026 informieren.
Die laufende Aktualisierung der Waldbiotopkartierung gehört gemäß § 37 Abs.1 Nr. 10 SächsWaldG zu den Aufgaben und Zuständigkeiten der Forstbehörden. Es ist beabsichtigt die in den Karten abgebildeten Flächen in der Zeit von Mai bis September zu begehen.
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