Öffentliche Bekanntmachung zur Neuwahl eines ehrenamtlichen Friedensrichters
Am 15.09.2026 endet die aktuelle Wahlperiode des Friedensrichters in der Gemeinde Göda.
Es muss deshalb eine Neuwahl durch den Gemeinderat durchgeführt werden.
Das Ehrenamt können Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Göda übernehmen, die mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sind und Interesse an einer solchen Aufgabe haben. Die Aufgabe der Friedensrichter besteht darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten und im Schlichtungsverfahren einen Vergleich herbeizuführen. Die Friedensrichter werden für fünf Jahre vom Gemeinderat gewählt und müssen nach der Persönlichkeit und den Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Die Wahl des Friedensrichters bedarf der Bestätigung durch den Vorstand des Amtsgerichts, in dessen Bezirk die Schiedsstelle ihren Sitz hat.
Friedensrichter kann nicht sein, wer:
als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist;
die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwaltes ausübt bzw. als Polizei- oder Justizbeamter tätig ist.
Friedensrichter kann ferner nicht sein
- wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Friedensrichter soll nicht sein, wer:
bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 70. Lebensjahr schon vollendet haben wird;
nicht im Bezirk der Schiedsstelle (Gemeinde Göda) wohnt;
gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, insbesondere die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 gewährleisteten Menschenrechte oder die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthaltenen Grundsätze verletzt hat;
für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder Amt für nationale Sicherheit tätig war.
Bewerber haben gegenüber der Gemeinde schriftlich zu erklären, dass die vorgenannten Ausschlussgründe nicht vorliegen. Es muss eine Einwilligung erteilt werden, um Auskünfte zu den Ausschlussgründen beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes einzuholen.
Die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Göda.
Interessenten, die sich zur Wahl für das Amt der Friedensrichterin/ des Friedensrichters bewerben möchten, bitten wir um Antragstellung bis zum 30.06.2026 bei der Gemeindeverwaltung Göda, Schulstraße 14, 02633 Göda.
Gerald Meyer, Bürgermeister
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