Amtliche Bekanntmachung über die Satzung des Bebauungsplanes „Erweiterung Gewerbepark Dreistern“ gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Gemeinde Göda hat am 11.12.2025 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan „Erweiterung Gewerbepark Dreistern“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den Textlichen
Festsetzungen (Teil B) in der Fassung vom August 2025 mit redaktionellen Änderungen vom November 2025 als Satzung beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom August 2025 mit redaktionellen Änderungen vom November 2025 und den Anlagen:
Anlage 1 – Umweltbericht mit allgemeiner Vorprüfung des Einzelfalls nach UVPG und Eingriffs-
und AusgleichsbilanzierungAnlage 2 – Artenschutzrechtliche Prüfung
Anlage 3 – Entwässerungskonzept
Anlage 4 – Schalltechnisches Gutachten
wurde gebilligt.
Der Bebauungsplan tritt mit seiner Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung ab diesem Tag auf der Homepage der Gemeinde Göda sowie im Gemeindeamt Göda, Schulstraße 14 in 02633 Göda, während der Sprechzeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung der o. g. Verfahrens- und Formschriften sowie Mängel in der Abwägung nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Göda geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Göda, 27.01.2026
Gerald Meyer
Bürgermeister
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