Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis für biologische Kleinkläranlagen
Gemäß § 8 Abs. 1 und § 9Abs. 1 Nr. 4 sowie § 57 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 52 Sächsischen Wassergesetz (SächsWG) bedarf die Einleitung gereinigter häuslicher Abwässer aus biologischen Kleinkläranlagen in ein Gewässer einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Die wasserrechtliche Erlaubnis wird von der zuständigen Wasserbehörde -Landkreis Bautzen- erteilt.
Eine Beantragung der Verlängerung muss schnellstmöglich erfolgen, da sonst die Betreibung der Anlage untersagt oder die Anlage sogar stillgelegt werden kann.
Die notwendigen Unterlagen für die Verlängerung finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Bautzen oder im Gemeindeamt der Gemeinde Göda.
Weitere Informationen
Veröffentlichung
Mehr über
Weitere Meldungen
Information an Landwirte und Landwirtschaftsbetriebe
Mi, 16. September 2026
Das Landratsamt Bautzen muss über den Verkauf folgender Grundstücke entscheiden. Alle weiteren ...
LEADER Projektaufruf
Do, 03. September 2026
Gemäß der Abstimmung im Koordinierungskreis, das Regionalbudget jährlich abwechselnd den ...