Festsetzung der Grundgebühr für die Überwachung der dezentralen Abwasseranlagen für das Kalenderjahr 2025

Öffentliche Bekanntmachung

1. Festsetzung der Grundgebühr für die Überwachung der dezentralen Abwasseranlagen für das Kalenderjahr 2025:
Auf Grundlage der Satzung der Gemeinde Göda über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung-AbwS) vom 06.06.2019 macht die Gemeinde Göda folgendes bekannt:

Für diejenigen Gebührenzahler, die für das Kalenderjahr 2025 die gleiche Grundgebühr wie im Vorjahr zu entrichten haben und die bis zum heutigen Tag keinen neuen Bescheid erhalten haben, wird gemäß § 49 Abs. 8 der Abwassersatzung – AbwS die Grundgebühr für das Kalenderjahr 2025 durch diese öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt gemäß Grundgebührbescheid veranlagten Betrag festgesetzt.

Diese Festsetzung hat mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleiche Rechtswirkung, wie wenn Ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

2. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkten Steuerfestsetzungen kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Göda, Schulstraße 14, 02633 Göda einzulegen.

Der Widerspruch hat gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung keine aufschiebende Wirkung. Die Pflicht zur Zahlung des angeforderten Betrages wird durch den eingelegten Widerspruch nicht aufgehoben.

Göda, den 05.01.2026

 


Gerald Meyer, 

Bürgermeister

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Veröffentlichung

Fr, 09. Januar 2026

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