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Fördermittel ILE

Förderung über die Richtlinie "Integrierte Ländliche Entwicklung"
(Richtlinie-ILE/2007)

 

Die Richtlinie zur Integrierten Ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen bietet in der Region "Bautzener Oberland) verschiedene Möglichkeiten der Förderung im öffentlichen und privaten Bereich, welche wir Ihnen kurz vorstellen möchten:

A - Grundversorgung

  • Umnutzung leerstehender und ungenutzer Gebäude für eine wirtschaftliche Nutzung oder für die Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen;
  • Erhaltung oder Entwicklung der Außenhülle von Gebäuden sowie von Betriebs- und Erschließungsflächen der Einrichtungen zur Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen;
  • Investive Maßnahmen zur Sicherung der Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen

      Antragsberechtigt:        Unternehmen, Privatpersonen,
                                            nichtgewerbliche Zusammenschlüsse (z.B. Vereine)

      Förderhöhe:                  30 bis 50 %

 

B - Landtourismus

  • Investive Maßnahmen zur Schaffung öffentlich zugänglicher, kleiner touristischer Infrastruktur 

      Antragsberechtigt:        nichtgewerbliche Zusammenschlüsse und 
                                            Unternehmen

  • Bauliche Maßnahmen zur Erweiterung von Beherbergungskapazitäten durch Umnutzung von ortsbildprägender/historischer Bausubstanz zu kleinen Beherbergungsbetrieben

      Antragsberechtigt:        Privatpersonen und Unternehmen

      Förderhöhe:                  40 bis 50 %

 

E - Erhaltung ländlicher Bausubstanz

  • Umnutzung  oder Wiedernutzung leerstehender oder ungenutzter ländlicher Bausubstanz als Hauptwohnsitz zur Eigennutzung

      Antragsberechtigt:       Privatpersonen, insbesondere junge Familien

      Förderhöhe:                 35 %, junge Familien 45 %

 

F - Siedlungsökologische Maßnahmen

  • Abbruch von baulichen Anlagen, Flächenentsiegelung und Rückbau überdimensionaler, finanziell nicht tragfähiger Infrastruktur in Ortslagen soweit dies zur Erhaltung und Weiterentwicklung der orts- und regionaltypischen Siedlungs- und Landschaftsstruktur dient

     Antragberechtigt:         nichtgewerbliche Zusammenschlüsse,
                                          Privatpersonen und Unternehmen

     Förderhöhe:                 40 / 60 %

 

G - Soziokulturelle Infrastruktur und ländliches Kulturerbe

  • Maßnahmen für öffentlich zugängliche Dienstleistungen zur Grundversorgung ohne Erwerbszweck in vorhandener Bausubstanz

      Antragsberechtigt:      nichtgewerbliche Zusammenschlüsse

      Förderhöhe:                30 / 55 %

  • Sonstige soziokulturelle Maßnahmen

      Antragsberechtigt:      nichtgewerbliche Zusammenschlüsse

      Förderhöhe:                50 / 55 %

  • Investive Maßnahmen zum Erhalt und zur Pflege und Weiterentwicklung des ländlichen Kulturerbes einschließlich historisch wertvoller Parkanlagen

      Antragsberechtigt:      nichtgewerbliche Zusammenschlüsse,
                                          Privatpersonen und Unternehmen

      Förderhöhe:                55 %

 

Weitere ausführliche Informationen finden Sie auch im Internet unter

Auskünfte erteilt:              Herr Reiner Jurk
                                         Regionalmanager ILE-Region "Bautzener Oberland"

                                         Tel.:         03592/387822
                                         E-Mail:      jurk@ilek-bautzeneroberland.de
                                         Internet:  www.ilek-bautzeneroberland.de