Fördermittel ILE
Förderung über die Richtlinie "Integrierte Ländliche Entwicklung"
(Richtlinie-ILE/2007)
Die Richtlinie zur Integrierten Ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen bietet in der Region "Bautzener Oberland) verschiedene Möglichkeiten der Förderung im öffentlichen und privaten Bereich, welche wir Ihnen kurz vorstellen möchten:
A - Grundversorgung
- Umnutzung leerstehender und ungenutzer Gebäude für eine wirtschaftliche Nutzung oder für die Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen;
- Erhaltung oder Entwicklung der Außenhülle von Gebäuden sowie von Betriebs- und Erschließungsflächen der Einrichtungen zur Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen;
- Investive Maßnahmen zur Sicherung der Grundversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen
Antragsberechtigt: Unternehmen, Privatpersonen,
nichtgewerbliche Zusammenschlüsse (z.B. Vereine)
Förderhöhe: 30 bis 50 %
B - Landtourismus
- Investive Maßnahmen zur Schaffung öffentlich zugänglicher, kleiner touristischer Infrastruktur
Antragsberechtigt: nichtgewerbliche Zusammenschlüsse und
Unternehmen
- Bauliche Maßnahmen zur Erweiterung von Beherbergungskapazitäten durch Umnutzung von ortsbildprägender/historischer Bausubstanz zu kleinen Beherbergungsbetrieben
Antragsberechtigt: Privatpersonen und Unternehmen
Förderhöhe: 40 bis 50 %
E - Erhaltung ländlicher Bausubstanz
- Umnutzung oder Wiedernutzung leerstehender oder ungenutzter ländlicher Bausubstanz als Hauptwohnsitz zur Eigennutzung
Antragsberechtigt: Privatpersonen, insbesondere junge Familien
Förderhöhe: 35 %, junge Familien 45 %
F - Siedlungsökologische Maßnahmen
- Abbruch von baulichen Anlagen, Flächenentsiegelung und Rückbau überdimensionaler, finanziell nicht tragfähiger Infrastruktur in Ortslagen soweit dies zur Erhaltung und Weiterentwicklung der orts- und regionaltypischen Siedlungs- und Landschaftsstruktur dient
Antragberechtigt: nichtgewerbliche Zusammenschlüsse,
Privatpersonen und Unternehmen
Förderhöhe: 40 / 60 %
G - Soziokulturelle Infrastruktur und ländliches Kulturerbe
- Maßnahmen für öffentlich zugängliche Dienstleistungen zur Grundversorgung ohne Erwerbszweck in vorhandener Bausubstanz
Antragsberechtigt: nichtgewerbliche Zusammenschlüsse
Förderhöhe: 30 / 55 %
- Sonstige soziokulturelle Maßnahmen
Antragsberechtigt: nichtgewerbliche Zusammenschlüsse
Förderhöhe: 50 / 55 %
- Investive Maßnahmen zum Erhalt und zur Pflege und Weiterentwicklung des ländlichen Kulturerbes einschließlich historisch wertvoller Parkanlagen
Antragsberechtigt: nichtgewerbliche Zusammenschlüsse,
Privatpersonen und Unternehmen
Förderhöhe: 55 %
Weitere ausführliche Informationen finden Sie auch im Internet unter
Auskünfte erteilt: Herr Reiner Jurk
Regionalmanager ILE-Region "Bautzener Oberland"
Tel.: 03592/387822
E-Mail: jurk@ilek-bautzeneroberland.de
Internet: www.ilek-bautzeneroberland.de