Wartungsnachweise vollbiol. Kleinkläranlagen
Grundstückseigentümer von vollbiologischen Kleinkläranlagen
Abgabe der Wartungsnachweise!
Gemäß dem wasserrechtlichen Bescheid des Landratsamtes Bautzen (Umweltamt Kamenz) müssen vollbiologische Kleinkläranlagen regelmäßig gewartet werden. Die Wartungshäufigkeit ist im Bescheid festgelegt. Über die Wartung ist ein Nachweis zu führen.
Die Aufgabe zur Überwachung der Eigenkontrolle und der Wartung obliegt seit dem 01.01.2007 den Trägern der Abwasserbeseitigung, d.h. den Gemeinden oder Abwasser-zweckverbänden.
Wir bitten Sie, uns die Wartungsnachweise unaufgefordert vorzulegen.
Peter Beer, Bürgermeister